Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bitte beachten Sie, dass für sämtliche Aufträge und geschlossene mündliche sowie schriftliche Verträge die nachfolgenden AGBs Bestandteil zwischen Ihnen (Kunde) und mir (Viktoria Witte) -nachstehend Blütenbinderin genannt- sind.

§1 Allgemeines

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Blütenbinderin und den Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn Blütenbinderin stimmt ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu. 

Da Blumen und Pflanzen höchst individuelle Produkte sind, sind alle Farb-, Form- und Größenangaben und sowie die bildlichen Darstellungen auf dieser Website und sonstigen Werbemitteln nur als beispielhaft zu verstehen. Dies gilt ebenso für die Dekorationsartikel!

§ 2 Vertragsabschluss und Angebote

Werden schriftliche Angebote von Blütenbinderin abgegeben,so sind diese 4 Wochen gültig. Es sei denn, es ist ein anderer Zeitraum ausdrücklich im Angebot vermerkt. Abweichungen des Vertrages vom Angebot, Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

 

§ 3 Preise

1. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erhebe ich keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus. Alle angegebenen Preise sind Endpreise zzgl. Liefer-/Versandkosten.

2. Verpackung und Transportkosten werden für die Anlieferung und Abholung nach Aufwand und gesondert berechnet.

3. Preisanpassungen aufgrund eines schwankenden Einkaufpreises sind möglich. Wenn die Schwankung mehr als 10% des angebotenen Preises ausmachen, kann der Kunde auf die Bestellung der angefragten Blumen verzichten und auf vergleichbare Ware übergehen.

 

§ 4 Fälligkeit/Zahlungsbedingungen

Die Lieferungen sind bei Übergabe der Ware bar zu vergüten.

Soweit Rechnungsstellung vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag zahlbar nach Rechnungserhalt binnen 10 Tagen ohne Abzug.  Bei Auftragserteilung sind 30% der Angebotssumme fällig, wenn nicht anderes festgehalten.

Einwendungen gegen erteilte Rechnungen sind innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Woche nach Rechnungserhalt schriftlich geltend zu machen, anderenfalls gilt die Rechnung als akzeptiert.

 

§ 5 Stornierung von Aufträgen

 

1. Die Stornierung von Aufträgen bedarf der Schriftform.

 

2. Im Falle der Stornierung eines Auftrages durch den Kunden hat die Blütenbinderin

gegenüber dem Kunden Anspruch auf folgende pauschale Vergütung,

 

Kündigung bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin: 10% des vereinbarten Entgelts,

Kündigung bis 2 Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin: 25% des vereinbarten Entgelts,

Kündigung bis 1 Woche vor dem vereinbarten Liefertermin: 50% des vereinbarten Entgelts,

Kündigung bis 3 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin: 75% des vereinbarten Entgelts,

danach: 100% des vereinbarten Entgelts.

sofern die Stornierung nicht durch die Blütenbinderin zu vertreten ist. 

Der Anspruch der Blütenbinderin auf Ersatz eines weitergehenden Schadens ist dadurch nicht ausgeschlossen. 

 

§ 6 Lieferungen und Dienstleistungen

1. Die Lieferung erfolgt ab Sitz der Blütenbinderin. Transport zum Bestimmungsort erfolgt auf Kosten und Gefahr des    Kunden. 

2. Mit der Übergabe der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer mit der Annahme in Verzug ist.

3. Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Befindet sich der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug oder liegen sonstige Umstände vor, die nicht vom Verkäufer zu vertreten sind, kann die Einhaltung der Lieferfrist nicht verlangt werden. 

4. Die Blütenbinderin haftet bei unvollständiger oder falscher Angabe der Lieferanschrift nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

5. Für vom Kunden beigegebene Begleitwaren haftet die Blütenbinderin nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Beschädigung, Zerstörung oder Verlust.

6. Bei Dekorationsvereinbarungen erbringt die Blütenbinderin die Leistungen selbst oder durch Dritte. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer die Räumlichkeiten zur Aufstellung und Anbringung der Mietobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat unverzüglich nach eigener Kenntnis anzuzeigen, ab wann er die Räumlichkeiten zur Dekoration und Vorbereitung zur Verfügung stellt und bis wann die Ausführung der Arbeiten abgeschlossen sein muss. Die Dekorationsarbeiten gelten als vertragsgemäß, sofern der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Beendigung Einwände erhebt.

7. Höhere Gewalt, Betriebseinstellung, Streiks, Nichtlieferung oder Lieferverzug eines Vorlieferanten, Maßnahmen von Behörden und ähnliche unvorhersehbare Ereignisse entbinden die Blütenbinderinn von der Pflicht zur Leistungserbringung.

 

§7 Mieten und Leihen

Waren, die nicht vom Kunden gekauft werden und daher beim Kunden verbleiben, werden dem Kunden insbesondere für Veranstaltungen entweder zur Miete oder leihweise vorübergehend überlassen und bleiben

im Eigentum der Blütenbinderin. Diese Gegenstände sind vom Kunden sorgfältig zu behandeln und dem

Florist-Fachgeschäft nach Ende der Veranstaltung umgehend zurückzugeben.

Bei Verlust, Beschädigung oder Zerstörung vorübergehend überlassener Gegenstände ist der Kunde zum vollen Ersatz in Höhe der Wiederbeschaffungs- oder Wiederherstellungskosten verpflichtet.

Die Blütenbinderin ist berechtigt, für die Dauer der Überlassung eine angemessene unverzinsliche Kaution zu verlangen. Auf Verlangen der Blütenbinderin hat der Kunde oder eine seinerseits hierzu bestimmte und berechtigte Person den Erhalt der zur vorübergehenden Nutzung bestimmten Gegenstände nach Art und Menge zu quittieren.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum der Blütenbinderin.

§9 Haftungsausschluss

Die Haftung der Blütenbinderin wird auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen ist jedoch die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ebenso unberührt bleibt die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache sowie wegen der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.

1. Von der Blütenbinderin gelieferter Auto-/Fahrzeugschmuck wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden am Fahrzeug befestigt.Die Blütenbinderin haftet nur für Schden nach Maßgabe des oberen Abschnittes.

2. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, kann der Käufer nach seiner Wahl Nacherfüllung in Form der Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder der Lieferung mangelfreier Ware (Ersatzlieferung) verlangen. Die Blütenbinderin kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung. Das Recht der Blütenbinderin, auch diese zu verweigern, sofern sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist, bleibt unberührt.

3. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen. Bei Fehlschlagen von Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Käufer berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises  zu verlangen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten. 

4. Die Blütenbinderin haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass angesteckte oder anderweitig angebrachte Ware durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß entfernt wird.

§10 Geltungserhaltende Klausel

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden, berührt dies die Geltung der übrigen Regelungen nicht. An Stelle der unwirksamen Regelungen treten die gesetzlichen Regelungen.